Die gemeinsamen Ziele der EROP-Mitglieder

Aufnahmekriterien

Stellt ein Verband (im folgenden Antragsteller) den Antrag auf Mitgliedschaft im EROP, müssen folgende Modalitäten erfüllt werden:

    • Der Antragsteller stellt an den Vorstand des EROP einen offiziellen Aufnahmeantrag.
    • Der Antragsteller erhält vom EROP einen detaillierten Fragenkatalog bezüglich aller Aufnahmekriterien.
    • Innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung muss der Antragsteller alle Unterlagen vollständig eingereicht haben.
    • Der Vorstand des EROP prüft die Antragsunterlagen und holt eventuell notwendige zusätzliche Informationen ein. In unklaren Fällen kann der EROP-Vorstand auch einen externen Gutachter befragen.
    • Sind alle Unterlagen vollständig vorhanden, entscheidet der EROP-Vorstand über die endgütige Aufnahme des Antragstellers.

Fragenkatalog für den Antragsteller:

Der Antragsteller beantwortet alle gestellten Fragen und reicht die entsprechenden Unterlagen, wie z.B. Satzung, Ausbildungsrichtlinien usw. schriftlich ein.

Informationen zur antragstellenden Gesellschaft:

    • Name und Sitz der Ärztegesellschaft bzw. des antragstellenden ärztlichen Verbandes
    • Satzung des Antragstellers (einschl. einer englischen Übersetzung)
    • Namen, Adressen, Telefon, E-Mail-Adressen der Vorstandsmitglieder
    • Website des Antragstellers
    • Sekretariat, Verbindungsadresse
    • Zahl der Mitglieder des Antragstellers
    • In welchen anderen Verbänden/Organisationen ist der Antragsteller Mitglied?