Stellt ein Verband (im folgenden Antragsteller) den Antrag auf Mitgliedschaft im EROP, müssen folgende Modalitäten erfüllt werden:
Der Antragsteller stellt an den Vorstand des EROP einen offiziellen Aufnahmeantrag.
Der Antragsteller erhält vom EROP einen detaillierten Fragenkatalog bezüglich aller Aufnahmekriterien.
Innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung muss der Antragsteller alle Unterlagen vollständig eingereicht haben.
Der Vorstand des EROP prüft die Antragsunterlagen und holt eventuell notwendige zusätzliche Informationen ein. In unklaren Fällen kann der EROP-Vorstand auch einen externen Gutachter befragen.
Sind alle Unterlagen vollständig vorhanden, entscheidet der EROP-Vorstand über die endgütige Aufnahme des Antragstellers.
Fragenkatalog für den Antragsteller:
Der Antragsteller beantwortet alle gestellten Fragen und reicht die entsprechenden Unterlagen, wie z.B. Satzung, Ausbildungsrichtlinien usw. schriftlich ein.
Informationen zur antragstellenden Gesellschaft:
Name und Sitz der Ärztegesellschaft bzw. des antragstellenden ärztlichen Verbandes
Satzung des Antragstellers (einschl. einer englischen Übersetzung)
Namen, Adressen, Telefon, E-Mail-Adressen der Vorstandsmitglieder
Website des Antragstellers
Sekretariat, Verbindungsadresse
Zahl der Mitglieder des Antragstellers
In welchen anderen Verbänden/Organisationen ist der Antragsteller Mitglied?