Kostenerstattung der osteopathischen Behandlung durch die gesetzlichen Krankenkassen
Osteopathie zählt noch nicht zum Leistungskatalog der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Aufgrund des Erfolgs der Osteopathie und der wachsenden Nachfrage durch die Patienten übernehmen einige gesetzliche Krankenkassen seit einigen Jahren anteilig die Kosten für ärztlich verordnete osteopathische Behandlungen.
In der folgenden Listekönnen Sie sich über die diesbezüglichen Leistungen Ihrer Krankenkasse informieren. Wir empfehlen in jedem Fall die vorherige Rücksprache mit Ihrem Sachbearbeiter, da häufig Einzelfallentscheidungen getroffen werden.